Aufgrund der heute in Kraft getretenen Änderungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung der Hessischen Landesregierung gelten ab sofort folgende Erleichterungen:
Die „Verhaltensregeln betreffend die Nutzung der Tennisanlage des Tennis-Club Bad Homburg v. d. H. e.V. für den Freizeit-, Trainings- und Wettspielbetrieb (Corona-Verhaltensregeln)“ und das „Merkblatt für Gastmannschaften - Umsetzungsvorschriften für Heimspiele des TC Bad Homburg“ wurden entsprechend angepasst.