Tennis Club Bad Homburg

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Ab 15. Mai 2020 ist unser Clubrestaurant wieder geöffnet – allerdings unter erheblichen Einschränkungen und Hygieneauflagen. Pro Tisch dürfen nicht mehr als eine oder zwei Personen oder Angehörige von maximal zwei Hausständen untergebracht werden. Vor Betreten des Clubrestaurants (nur über den Haupteingang und mit Mund/Nasenmaske) müssen die Hände desinfiziert und personenbezogene Daten des Besuchers erfasst werden. 
Auch nach der Wiedereröffnung des Clubrestaurants zum 15. Mai 2020 gelten die die Verhaltensregeln für die Nutzung der Tennisanlage des Tennis-Club Bad Homburg v. d. H. e.V. in der Fassung vom 14. Mai 2020 uneingeschränkt fort. Diese hängen auch auf der Clubanlage aus.  
Dies bedeutet, dass der Aufenthalt auf der Clubanlage nach wie vor nicht erlaubt ist, es sei denn zum Tennisspielen, zum Abholen von Speisen und Getränken oder zum Essen im Clubrestaurant nach Maßgabe der für Gastronomiebetriebe geltenden strengen Abstands-, Hygiene- und Dokumentationspflichten zur Unterbrechung von SARS/COV-2-Infektionsketten. Getränke dürfe nur „to go“ im Pappbecher ausgegeben werden, und die Konsumierung von bestellten Speisen und Getränken auf der Clubanlage ist verboten.  Auch der Mitglieder-Stammtisch, an dem aufgrund der zwingenden Abstandsregeln maximal vier Personen sitzen dürfen, darf nur für Restaurantreservierungen und nicht für Après-Tennis genutzt werden.  Wir sind uns darüber bewusst, dass dieser behördlich verordnete Verzicht auf einen ungezwungenen Aufenthalt nach dem Tennisspielen auf der Clubterrasse oder im Clubhaus für viele unserer Mitglieder, die seit Jahren zu einem guten Vereinsleben beitragen, eine starke Einschränkung bedeutet. Zumindest bis zum 05. Juni 2020 müssen wir indes mit dieser Einschränkung leben, und danach wird man sehen, ob die Hessische Landesregierungen zu weiteren Lockerungen im Sport- und Gastronomiebereich bereit ist.  
Die Nutzung von Clubrestaurant und Clubterrasse zum Verzehr von Speisen und Getränken erfolgt unter der Voraussetzung, dass die für Gaststätten geltenden strikten Abstandsgebote, Hygieneregelungen und Dokumentationspflichten zur Unterbrechung von SARS/COV-2-Infektionsketten, für deren Einhaltung unsere Gastronomen verantwortlich sind, befolgt werden. Besucher des Clubrestaurants dürfen das Clubrestaurant nur über den Haupteingang betreten, und die Tennisspieler können wegen der Absperrung der Clubterrasse an der Platzbelegungstafel nur über die Kieswege und die Wiese zu den Tennisplätzen gelangen (nachdem sie per Internet oder App oder im Vorraum des Clubhauses an dem Touch Screen-Tablet einen Platz reserviert haben). Wer sich nach dem Tennisspielen Speisen oder Getränke im Clubhaus oder auf der Clubterrasse gönnen möchte, muss sich von unseren Gastronomen dort einen Tisch zuweisen lassen.