Aufgrund der heute in Kraft getretenen Änderungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung der Hessischen Landesregierung gelten ab sofort folgende Erleichterungen:
Zuschauer sind auf der Clubanlage erlaubt. Allerdings ist der TC Bad Homburg verpflichtet, Name, Anschrift und Telefonnummer der Zuschauer zu erfassen.
In den Herren- und Damengarderoben dürfen sich statt jeweils maximal 4 Personen nunmehr jeweils maximal 8 Personen gleichzeitig aufhalten.
Die „Verhaltensregeln betreffend die Nutzung der Tennisanlage des Tennis-Club Bad Homburg v. d. H. e.V. für den Freizeit-, Trainings- und Wettspielbetrieb (Corona-Verhaltensregeln)“ und das „Merkblatt für Gastmannschaften – Umsetzungsvorschriften für Heimspiele des TC Bad Homburg“ wurden entsprechend angepasst.
Zuschauer sind auf der Clubanlage erlaubt. Allerdings ist der TC Bad Homburg verpflichtet, Name, Anschrift und Telefonnummer der Zuschauer zu erfassen.
In den Herren- und Damengarderoben dürfen sich statt jeweils maximal 4 Personen nunmehr jeweils maximal 8 Personen gleichzeitig aufhalten.
Die „Verhaltensregeln betreffend die Nutzung der Tennisanlage des Tennis-Club Bad Homburg v. d. H. e.V. für den Freizeit-, Trainings- und Wettspielbetrieb (Corona-Verhaltensregeln)“ und das „Merkblatt für Gastmannschaften – Umsetzungsvorschriften für Heimspiele des TC Bad Homburg“ wurden entsprechend angepasst.