Am Donnerstag, den 11. Juni 2020 treten – befristet bis zum Ablauf des 16. August 2020 – weitere Lockerungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (in der Fassung vom 11. Juni 2020) in Kraft, welche durch die Durchführungsbestimmungen für den Wettspiel- und Turnierbetrieb des Hessischen Tennis-Verbands vom 12. Juni 2020 konkretisiert werden.
Diese Regelungen und Empfehlungen haben folgende Auswirkungen:
Neben dem Trainingsbetrieb (d. h. für Freizeittennis und Tennisstunden mit den Trainern) wird nunmehr auch der Wettspielbetrieb außerhalb des Spitzen- und Profisports zugelassen.
Vereins- und Veranstaltungsräume bleiben zwar weiter geschlossen, aber die Herren- und Damengarderoben nebst Duschräumen dürfen wieder unter folgenden Voraussetzungen geöffnet werden:
Pro angefangene 5 Quadratmeter Grundfläche darf sich dort nicht mehr als eine Person aufhalten – konkret bedeutet dies für uns, dass sich in der Herrengarderobe und in der Damengarderobe jeweils nicht mehr als vier Personen gleichzeitig aufhalten dürfen;
in den Umkleidekabinen und Duschräumen werden regelmäßig Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt;
Mitglieder dürfen nur die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung einschließlich Badeschuhen, Handtüchern und ähnlichem verwenden.
Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nicht mehr nur alleine, zu zweit und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes gestattet, sondern auch in Gruppen von bis zu zehn Personen. Dies bedeutet unter anderem,
dass sich – unter Einhaltung der für Gaststätten geltenden Regelungen – auch Gruppen von bis zu zehn Personen an den Tischen auf der Clubterrasse bilden dürfen;
dass 6er-Mannschaften nicht mehr mit mindestens drei und Vierermannschaften nicht mehr mit mindestens zwei Autos zu Auswärtsspielen fahren müssen, sondern auch größere Fahrgemeinschaften (bis zu zehn Personen) gebildet werden dürfen.
Alle anderen Einschränkungen, welche sich aus der früheren Fassung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung und den Empfehlungen des Hessischen Tennis-Verbands ergeben, haben bis zum Ablauf des 16. August 2020 weiter Fortbestand. Insbesondere sind Zuschauer auf der Tennisanlage nach wie vor nicht gestattet; die Zehn-Personen-Regel gilt insoweit ausschließlich für die Mannschaftsspieler, Trainer und Betreuungspersonal. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Verhaltensregeln betreffend die Nutzung der Tennisanlage des Tennis-Club Bad Homburg v. d. H. e.V. für den Freizeit-, Trainings- und Wettspielbetrieb (Stand: 12. Juni 2020 – Corona-Verhaltensregeln) verwiesen.
Diese Regelungen und Empfehlungen haben folgende Auswirkungen:
Neben dem Trainingsbetrieb (d. h. für Freizeittennis und Tennisstunden mit den Trainern) wird nunmehr auch der Wettspielbetrieb außerhalb des Spitzen- und Profisports zugelassen.
Vereins- und Veranstaltungsräume bleiben zwar weiter geschlossen, aber die Herren- und Damengarderoben nebst Duschräumen dürfen wieder unter folgenden Voraussetzungen geöffnet werden:
Pro angefangene 5 Quadratmeter Grundfläche darf sich dort nicht mehr als eine Person aufhalten – konkret bedeutet dies für uns, dass sich in der Herrengarderobe und in der Damengarderobe jeweils nicht mehr als vier Personen gleichzeitig aufhalten dürfen;
in den Umkleidekabinen und Duschräumen werden regelmäßig Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt;
Mitglieder dürfen nur die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung einschließlich Badeschuhen, Handtüchern und ähnlichem verwenden.
Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nicht mehr nur alleine, zu zweit und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes gestattet, sondern auch in Gruppen von bis zu zehn Personen. Dies bedeutet unter anderem,
dass sich – unter Einhaltung der für Gaststätten geltenden Regelungen – auch Gruppen von bis zu zehn Personen an den Tischen auf der Clubterrasse bilden dürfen;
dass 6er-Mannschaften nicht mehr mit mindestens drei und Vierermannschaften nicht mehr mit mindestens zwei Autos zu Auswärtsspielen fahren müssen, sondern auch größere Fahrgemeinschaften (bis zu zehn Personen) gebildet werden dürfen.
Alle anderen Einschränkungen, welche sich aus der früheren Fassung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung und den Empfehlungen des Hessischen Tennis-Verbands ergeben, haben bis zum Ablauf des 16. August 2020 weiter Fortbestand. Insbesondere sind Zuschauer auf der Tennisanlage nach wie vor nicht gestattet; die Zehn-Personen-Regel gilt insoweit ausschließlich für die Mannschaftsspieler, Trainer und Betreuungspersonal. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Verhaltensregeln betreffend die Nutzung der Tennisanlage des Tennis-Club Bad Homburg v. d. H. e.V. für den Freizeit-, Trainings- und Wettspielbetrieb (Stand: 12. Juni 2020 – Corona-Verhaltensregeln) verwiesen.