Tennis Club Bad Homburg

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Die Vorgaben zur Öffnung des Trainings- und Freizeitspielbetriebs finden ihre Grundlage in der aktuellen Fassung der  Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung der Hessischen Landesregierung, der Empfehlungen des Hessischen Tennis-Verbands vom 08. Mai 2020 und der Corona-Verhaltensregeln in der aktuellen Fassung vom 28. Mai 2020.
Gäste und passive Mitglieder dürfen auf unserer Tennisanlage im Kurpark und auf der Tennisanlage der Homburger Turngemeinde 1846 e.V. (HTG) nicht spielen.
Auch zu weniger frequentierten Zeiten muss jeder Platz immer vorab über das elektronische Platzbelegungssystem gebucht werden. Eine Nutzung der Plätze auf unserer Clubanlage und auf dem Gelände der HTG ohne vorherige Platzreservierung im elektronischen Buchungssystem ist bis auf weiteres untersagt.  
Das Clubrestaurant und die Außenterrasse dürfen ausschließlich (unter Verwendung einer Mund/Nasenmaske!) über den Haupteingang des Clubrestaurants betreten werden – und auf keinen Fall über die Außenanlage.  
An einem Tisch des Clubrestaurants oder der Mitglieder-Lounge auf der Terrasse dürfen nur Personen sitzen, die einem oder maximal zwei verschiedenen Hausständen angehören. Die Regelung, wonach pro angefangener fünf Quadratmeter Grundfläche maximal eine Person bewirtet werden darf, ist entfallen.