Tennis Club Bad Homburg

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Nach der jüngsten Entscheidung der Hessischen Landesregierung über die Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus und der Corona-Kontakt- und Geschäftsbeschränkungsverordnung in der Fassung vom 07. Mai 2020 (Verordnung) darf in Hessen ab Samstag, den 09. Mai 2020 wieder Freilufttennis gespielt werden, soweit der Trainings- und Freizeitspielbetrieb betroffen ist (Wettkampfsport ist nach wie vor untersagt). Bedingung hierfür ist, dass die von der Hessischen Landesregierung vorgeschriebenen Hygieneauflagen und Abstandsregeln eingehalten werden. Der Hessische Tennis-Verband hat am 08. Mai 2020 dazu zahlreiche Empfehlungen an die hessischen Tennisvereine übersandt. Danach ist der Trainings- und Freizeitspielbetrieb unter folgenden Voraussetzungen gestattet: 
Er muss kontaktfrei ausgeübt werden
Ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen ist zu gewährleisten
Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, werden umgesetzt
Umkleidekabinen, Dusch-­ und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, bleiben geschlossen
Der Zutritt zur Sportstätte erfolgt unter Vermeidung von Warteschlangen
Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-­Institutes werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt
Es sind keine Zuschauer erlaubt
Die Empfehlungen des Robert Koch­Instituts zur Hygiene sind zu beachten
Darüber hinaus empfiehlt der Hessische Tennis-Verband den Vereinen, die weiteren folgenden Maßnahmen einzuhalten und die entsprechenden Aushänge gut sichtbar auf dem Vereinsgelände sowie den sanitären Anlagen auszuhängen und den Trainern, Mitgliedern und Gästen zur Verfügung zu stellen:
– Empfehlungen des HTV
– Empfehlungen zum Trainingsbetrieb
– Empfehlungen für das Tennistraining
– Ergänzende Empfehlungen des DTB | Erläuterung
– Aushang: Verhaltenshinweise für Tennisspieler
– Aushang: Hygiene-Tipps des BMG
– Aushang: Hygiene-Tipps der BZgA

In Umsetzung der zwingenden rechtlichen Vorgaben der Corona-Kontakt- und Geschäftsbeschränkungsverordnung der Hessischen Landesregierung und der verbandsseitigen Empfehlungen gelten ab dem 09. Mai 2020 bis auf weiteres die Verhaltensregeln für die Nutzung der Tennisanlage des Tennis-Club Bad Homburg v. d. H. e.V., die von allen Mitgliedern zu beachten sind. Sie beinhalten im Wesentlichen Regelungen zur Einhaltung der Abstandsgebote und zur Umsetzung der Hygieneauflagen zwecks Eindämmung des Corona-Virus.  
Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 27. April 2020 unsere neue Clubmanagerin Charlotte Otto zur Corona-Beauftragten ernannt. Sie ist die Anlaufstelle für alle Fragen der Mitglieder im Zusammenhang mit den Verhaltensregeln und Hygienevorschriften und kann telefonisch unter 06172.25615 und per E-Mail unter info@tc-badhomburg.de erreicht werden. 
Ab Samstag, den 09. Mai 2020 dürfen alle Plätze im Kurpark (bis auf Platz 1 und der Rasenplatz 2) sowie die Plätze 9 und 10 auf dem Gelände der HTG von unseren aktiven Mitgliedern genutzt werden. Platz 1 wurde grundsaniert, soll aber nach dringenden Empfehlungen unserer Platzbaufirma nicht vor Mittwoch, den 13. Mai 2020 in Betrieb genommen werden. Der Rasenplatz 2 ist gesperrt, weil dort das Gras noch weiter wachsen muss. 
Die Platzbelegung erfolgt über ein elektronisches Platzbelegungssystem. Eingaben erfolgen über ein Touch Screen-Tablet, welches im Eingangsbereich unter der Treppe zum Obergeschoss angebracht ist, oder über das Internet bzw. mittels einer App. Für die Reservierung der Plätze 9 und 10 auf dem Gelände der HTG muss das elektronische Platzbelegungssystem der HTG  verwendet werden.