Am 22. Juni 2020 tritt eine Neufassung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung der Hessischen Landesregierung (Lesefassung vom 22. Juni 2020) in Kraft. Für den Freizeit-, Trainings- und Wettkampbetrieb unseres Vereins hat diese Neufassung keine Lockerungen gebracht. Für unseren Verein relevant ist jedoch, dass Zusammenkünfte und Veranstaltungen – unter der Voraussetzung der Einhaltung von Abstandsvorschriften und Hygieneregeln – nunmehr erlaubnisfrei sind, wenn die Teilnehmerzahl 250 Personen nicht übersteigt (§ 1 Abs. 2b Buchstabe b); bis zum 21. Juni 2020 bestand die Erlaubnispflicht, wenn die Teilnehmerzahl 100 Personen überstieg. Sonach brauchen wir für unsere am 22. September 2020 geplante Mitgliederversammlung keine vorsorgliche Genehmigung des Magistrates der Stadt Bad Homburg (Fachbereich Öffentliche Ordnung) zu beantragen.
Der Hessische Tennis-Verband hat seine Durchführungsbestimmungen für den Wettspiel- und Turnierbetrieb am 12. Juni 2020 nochmal an die geänderte Auffassung der Hessischen Landesregierung angepasst und klargestellt, dass unter anderem Eltern von minderjährigen Mannschaftsspielerinnen und -spielern nicht unter das Zuschauerverbot fallen, sondern sich als notwendige Begleitpersonen auf der Clubanlage aufhalten dürfen (s. Nummer 7 der Durchführungsbestimmungen).
Rechtzeitig zu den ersten Heimspielen in der Zeit vom 19. bis 21. Juni 2020 haben wir die Umsetzung der Durchführungsbestimmungen für den Wettspiel- und Turnierbetrieb des Hessischen Tennis-Verbands auf die Mannschaftsführer(innen) der Heimmannschaft delegiert. Diese entscheiden bei Meinungsverschiedenheiten sofort und allein. Zur Konkretisierung der Durchführungsbestimmungen für den Wettspiel- und Turnierbetrieb des Hessischen Tennis-Verbands gelten die nachfolgenden Umsetzungsvorschriften für Heimspiele des TC Bad Homburg, die als Bestandteil der Verhaltensregeln betreffend die Nutzung der Tennisanlage des Tennis-Club Bad Homburg v. d. H. e.V. für den Freizeit-, Trainings- und Wettspielbetrieb (Corona-Verhaltensregeln) in der Fassung vom 17. Juni 2020 (Nummer 13 der Corona-Verhaltensregeln) für die Mannschaftsführer(innen), Spieler(innen), Trainer(innen) sowie notwendige Begleitpersonen der Heim- und Gastmannschaften verbindlich sind:
Der Mannschaftsführer der Heimmannschaft hat die Spieler der Gastmannschaft bzw. deren Mannschaftsführer vor Ausfüllen des Mannschaftsbogens über die nachfolgenden Regeln zu informieren.
Auf der Tennisanlage dürfen sich neben den für die Organisation der Wettkämpfe zuständigen Personen (Vereinsfunktionäre, Trainer bzw. sportliche Leiter, Clubmanager und Corona-Beauftragte) nur Spieler(innen) der Heim- und der Gastmannschaft sowie ihre notwendigen Begleitpersonen (insbesondere Betreuer(innen), Trainer(innen) und Erziehungsberechtigte oder andere Aufsichtspersonen minderjähriger Spieler(innen), die Jugendliche zum Training oder zum Wettkampf bringen oder sie bei diesen betreuen) aufhalten. Zuschauer sind nicht gestattet.
Die Teilnehmer(innen) des Mannschaftsspiels werden über den Spielbericht erfasst, wodurch eine Rückverfolgung gewährleistet ist. Notwendige Begleitpersonen der Heim- und der Gastmannschaft müssen ihren Vor- und Zunamen, ihre Adresse, ihre E-Mail-Adresse und ihre Telefonnummer beim Mannschaftsführer der Heimmannschaft unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars hinterlegen.
Gelegenheit zum Händewaschen und zum Desinfizieren besteht in den Waschräumen der extern zugänglichen Toiletten des Clubrestaurants, in den Toilettenräumen der Herren- bzw. Damengarderobe, an den großen Waschbecken in der Herren- bzw. Damengarderobe und im Clubrestaurants.
Ein Aufenthalt auf der Clubanlage ist nur in Gruppen von höchstens zehn Personen zulässig.
Spieler(innen) und notwendige Begleitpersonen der Heim- und der Gastmannschaft dürfen sich nur auf den Rasenflächen und Wegen aufhalten, welche an die Tennisplätze angrenzen, auf denen Spieler der eigenen Mannschaft spielen, sofern stets ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird. Sitzmöglichkeiten auf Bänken werden – abgesehen von den Sitzbänken auf den Tennisplätzen, die jedoch ausschließlich den Spielern vorbehalten sind – auf der Außenanlage nicht angeboten.
Ein Aufenthalt ist ferner im Clubrestaurant und auf der Clubterrasse gestattet, sofern die für Gaststätten geltenden Regelungen eingehalten werden (insbesondere Händedesinfektion, Hinterlassung personenbezogener Daten bei der Gastronomin, Tragen einer Mund/Nasen-Maske bei Betreten und Verlassen der Clubgaststätte). Das Betreten und Verlassen der Clubgaststätte und der Clubterrasse über die mit Paletten versperrten Treppenaufgänge zur Clubterrasse und die gesperrten Sitzbänke neben der Platzbelegungstafel ist nicht gestattet; der Zutritt und das Verlassen des Clubrestaurants und der Clubterrasse darf vielmehr ausschließlich über den Haupteingang des Clubrestaurants erfolgen.
In der Herren- bzw. Damengarderobe dürfen sich jeweils höchstens vier Personen gleichzeitig aufhalten.
In den Waschräumen der Toiletten des Clubrestaurants und in den mit Waschbecken ausgestatteten Toiletten der Herren- bzw. Damengarderobe darf sich jeweils nur eine Person aufhalten.
Die Nutzung von Vereinsräumlichkeiten außerhalb des Clubrestaurants und der Sanitärräume ist weder der Heim- noch der Gastmannschaft gestattet. Zum Unterstellen bei Regen darf nur das Clubrestaurant nach Maßgabe der für Gaststätten geltenden Regelungen genutzt werden.
Eine Bewirtung von Gastmannschaften ist ausschließlich im Clubrestaurant und auf der Clubterrasse nach Maßgabe der für Gaststätten geltenden Regelungen gestattet. Das Angebot von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken, die für die Heim- oder der Gastmannschaft an einem bestimmten Ort auf der Clubanlage bereitgestellt werden, ist nicht erlaubt. Das Mitbringen von Speisen und Getränken (z. B. Bananen und Wasser) für den Eigenverzehr während des Tennisspielens ist erlaubt; ein Eigenverzehr solcher mitgebrachten Speisen und Getränke auf der Clubanlage außerhalb des eigenen Mannschaftsspiels ist untersagt. Die Regelungen gemäß Absätzen (1) bis (3), (5) und (11) gelten entsprechend, wenn Heimspiele auf Tennisanlagen anderer Vereine ausgelagert werden; an die Stelle der Regelungen der Absätze (4) und (6) bis (10) treten die Regeln des betreffenden gastgebenden Vereins.
Der Hessische Tennis-Verband hat seine Durchführungsbestimmungen für den Wettspiel- und Turnierbetrieb am 12. Juni 2020 nochmal an die geänderte Auffassung der Hessischen Landesregierung angepasst und klargestellt, dass unter anderem Eltern von minderjährigen Mannschaftsspielerinnen und -spielern nicht unter das Zuschauerverbot fallen, sondern sich als notwendige Begleitpersonen auf der Clubanlage aufhalten dürfen (s. Nummer 7 der Durchführungsbestimmungen).
Rechtzeitig zu den ersten Heimspielen in der Zeit vom 19. bis 21. Juni 2020 haben wir die Umsetzung der Durchführungsbestimmungen für den Wettspiel- und Turnierbetrieb des Hessischen Tennis-Verbands auf die Mannschaftsführer(innen) der Heimmannschaft delegiert. Diese entscheiden bei Meinungsverschiedenheiten sofort und allein. Zur Konkretisierung der Durchführungsbestimmungen für den Wettspiel- und Turnierbetrieb des Hessischen Tennis-Verbands gelten die nachfolgenden Umsetzungsvorschriften für Heimspiele des TC Bad Homburg, die als Bestandteil der Verhaltensregeln betreffend die Nutzung der Tennisanlage des Tennis-Club Bad Homburg v. d. H. e.V. für den Freizeit-, Trainings- und Wettspielbetrieb (Corona-Verhaltensregeln) in der Fassung vom 17. Juni 2020 (Nummer 13 der Corona-Verhaltensregeln) für die Mannschaftsführer(innen), Spieler(innen), Trainer(innen) sowie notwendige Begleitpersonen der Heim- und Gastmannschaften verbindlich sind:
Der Mannschaftsführer der Heimmannschaft hat die Spieler der Gastmannschaft bzw. deren Mannschaftsführer vor Ausfüllen des Mannschaftsbogens über die nachfolgenden Regeln zu informieren.
Auf der Tennisanlage dürfen sich neben den für die Organisation der Wettkämpfe zuständigen Personen (Vereinsfunktionäre, Trainer bzw. sportliche Leiter, Clubmanager und Corona-Beauftragte) nur Spieler(innen) der Heim- und der Gastmannschaft sowie ihre notwendigen Begleitpersonen (insbesondere Betreuer(innen), Trainer(innen) und Erziehungsberechtigte oder andere Aufsichtspersonen minderjähriger Spieler(innen), die Jugendliche zum Training oder zum Wettkampf bringen oder sie bei diesen betreuen) aufhalten. Zuschauer sind nicht gestattet.
Die Teilnehmer(innen) des Mannschaftsspiels werden über den Spielbericht erfasst, wodurch eine Rückverfolgung gewährleistet ist. Notwendige Begleitpersonen der Heim- und der Gastmannschaft müssen ihren Vor- und Zunamen, ihre Adresse, ihre E-Mail-Adresse und ihre Telefonnummer beim Mannschaftsführer der Heimmannschaft unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars hinterlegen.
Gelegenheit zum Händewaschen und zum Desinfizieren besteht in den Waschräumen der extern zugänglichen Toiletten des Clubrestaurants, in den Toilettenräumen der Herren- bzw. Damengarderobe, an den großen Waschbecken in der Herren- bzw. Damengarderobe und im Clubrestaurants.
Ein Aufenthalt auf der Clubanlage ist nur in Gruppen von höchstens zehn Personen zulässig.
Spieler(innen) und notwendige Begleitpersonen der Heim- und der Gastmannschaft dürfen sich nur auf den Rasenflächen und Wegen aufhalten, welche an die Tennisplätze angrenzen, auf denen Spieler der eigenen Mannschaft spielen, sofern stets ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird. Sitzmöglichkeiten auf Bänken werden – abgesehen von den Sitzbänken auf den Tennisplätzen, die jedoch ausschließlich den Spielern vorbehalten sind – auf der Außenanlage nicht angeboten.
Ein Aufenthalt ist ferner im Clubrestaurant und auf der Clubterrasse gestattet, sofern die für Gaststätten geltenden Regelungen eingehalten werden (insbesondere Händedesinfektion, Hinterlassung personenbezogener Daten bei der Gastronomin, Tragen einer Mund/Nasen-Maske bei Betreten und Verlassen der Clubgaststätte). Das Betreten und Verlassen der Clubgaststätte und der Clubterrasse über die mit Paletten versperrten Treppenaufgänge zur Clubterrasse und die gesperrten Sitzbänke neben der Platzbelegungstafel ist nicht gestattet; der Zutritt und das Verlassen des Clubrestaurants und der Clubterrasse darf vielmehr ausschließlich über den Haupteingang des Clubrestaurants erfolgen.
In der Herren- bzw. Damengarderobe dürfen sich jeweils höchstens vier Personen gleichzeitig aufhalten.
In den Waschräumen der Toiletten des Clubrestaurants und in den mit Waschbecken ausgestatteten Toiletten der Herren- bzw. Damengarderobe darf sich jeweils nur eine Person aufhalten.
Die Nutzung von Vereinsräumlichkeiten außerhalb des Clubrestaurants und der Sanitärräume ist weder der Heim- noch der Gastmannschaft gestattet. Zum Unterstellen bei Regen darf nur das Clubrestaurant nach Maßgabe der für Gaststätten geltenden Regelungen genutzt werden.
Eine Bewirtung von Gastmannschaften ist ausschließlich im Clubrestaurant und auf der Clubterrasse nach Maßgabe der für Gaststätten geltenden Regelungen gestattet. Das Angebot von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken, die für die Heim- oder der Gastmannschaft an einem bestimmten Ort auf der Clubanlage bereitgestellt werden, ist nicht erlaubt. Das Mitbringen von Speisen und Getränken (z. B. Bananen und Wasser) für den Eigenverzehr während des Tennisspielens ist erlaubt; ein Eigenverzehr solcher mitgebrachten Speisen und Getränke auf der Clubanlage außerhalb des eigenen Mannschaftsspiels ist untersagt. Die Regelungen gemäß Absätzen (1) bis (3), (5) und (11) gelten entsprechend, wenn Heimspiele auf Tennisanlagen anderer Vereine ausgelagert werden; an die Stelle der Regelungen der Absätze (4) und (6) bis (10) treten die Regeln des betreffenden gastgebenden Vereins.