Tennis Club Bad Homburg

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Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Hochtaunuskreis am 23. Mai 2021 den fünften Tag in Folge unter 50 lag, tritt ab Pfingstmontag, den 24. Mai 2021 die nächste Lockerungsstufe der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) in Kraft. Dies bedeutet für uns folgendes:
Doppel und Mannschaftssport im Freien (und nunmehr auch in der Halle) sind wieder ohne Einschränkungen zulässig. Das Mitführen eines Negativnachweises (Test-, Impf- oder Genesenennachweis) ist nicht mehr erforderlich, da mittlerweile Sport in Gruppen von bis zu maximal zehn Personen (Geimpfte, Genesene und Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgerechnet) gestattet ist, was insbesondere für das Athletiktraining erstmals seit langem wieder günstigere Rahmenbedingungen schafft.  
Die Außengastronomie kann auch ohne Negativnachweis zum Verzehr von Speisen und Getränken genutzt werden; das Vorliegen eines Negativnachweises wird nur noch empfohlen. Erforderlich ist jedoch nach wie vor die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht beim Betreten des Clubhauses und der Außenterrassen sowie im Eingangsbereich.
Die Innengastronomie darf erstmals wieder genutzt werden, aber hierfür ist ein Negativnachweis (Test-, Impf- oder Genesenennachweis) erforderlich. Die Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht beim Betreten des Clubhauses und der Außenterrassen sowie im Eingangsbereich sind auch hier zu beachten.
Zuschauer sind nach wie vor nicht auf der Clubanlage zugelassen. Hier sind zwar ebenfalls Lockerungen in Kraft getreten (Erweiterung der Zuschaueranzahl von 100 auf 200; Negativnachweis nicht mehr obligatorisch, sondern nur noch empfohlen), aber so lange noch das Erfordernis einer Steuerung der Zugangskontrollen und die Verpflichtung zur Erfassung von Name, Anschrift und Telefonnummer gilt, werden wir die Tennisanlage für Zuschauer allenfalls an den Mannschaftsspielwochenenden öffnen und dann entsprechende Zugangskontrollen und die Erfassung der Daten organisieren. An den Wochentagen und für den normalen Freizeitspiel- und Trainingsbetrieb lohnt sich dieser Aufwand nicht.
Die ab dem 24. Mai 2021 geltenden Corona-Verhaltensregeln finden Sie hier.